Allgemeine Geschäftsbedingungen




Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber (im weiteren Kunde genannt)
  Mystique – Feuershow, Stelzenlauf & Kinderschminken
  Blumenstr. 81
  73033 Göppingen
  0152 053 97 861
  eMail: kontakt@mystique-feuer.de
vertreten durch Jennifer Ochs, gelten ausschließlich diese AGBs.

  1. Geltung der Bedingungen
    Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mystique. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
  2. Angebot
    Angebote von Mystique sind freibleibend und unverbindlich bis zum Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den unterschriebenen Vertrag. Ein schriftlicher Vertrag erfolgt nach mündlicher oder schriftlicher Buchung automatisch. Dieser sollte umgehend unterschrieben an Mystique zurück gemailt oder per Post gesendet werden. Erst dann ist der Auftrag bindend. Der Kunde erklärt sich durch die Unterschrift mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Eventuelle Änderungen und Abweichungen von Leistungen des vereinbarten Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, werden von Mystique dem Kunden umgehend mitgeteilt, sofern dies für die planmäßige Durchführung der Veranstaltung nötig ist. Gleiches gilt für Änderungen seitens des Kunden.
  3. Anreise
    Unvorhersehbare Ereignisse wie Straßensperrungen, Polizeikontrollen, Unfälle, Umleitungen, Schneefälle, Eisglätte, oder ähnliches können zu ungewollten Verspätungen führen. Dies bedeutet nicht, dass die Buchung automatisch von Seitens des Auftraggebers storniert werden kann. Ich plane genügend Reservezeit für die Anreise ein. Sollte es dennoch zu einer ungewollten zeitlichen Verzögerung kommen, muss eine Toleranzspanne von +/- 1 Stunde gegeben werden. In solch einem Fall wird der Vertragspartner telefonisch benachrichtigt und auf dem Laufenden gehalten. Durch das viele Equipment sollte ein Parkplatz am Veranstaltungsort für mich reserviert oder eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Umgebung vorhanden sein.
  4. Verpflegung / Unterbringung
    Der Veranstalter verpflichtet sich für die Verpflegung (von alkoholfreien Getränken, bei Tagesengagement auch Speisen) zu sorgen. Je nach Absprache muss der Veranstalter auch ggf. für die Unterkunft / Schlafmöglichkeit sorgen.
  5. Preise/ Vergütung
    Der angebotene Preis ist bindend. Das Angebot versteht sich in EURO, netto zzgl. 19% MwSt. Druckfehler und sonstige Irrtümer sind vorbehalten. Kosten für die Anfahrt werden auf dem Angebot gesondert aufgeführt und gehen zu Lasten den Kunden. Je nach Veranstaltungszeitpunkt und -ort erfolgt die Anreise am Vortag oder am Veranstaltungstag, die Abreise am Ende der Veranstaltung oder am Tag danach. Übernachtungskosten trägt der Kunde, soweit dies im Vertrag festgelegt wurde. Der Gesamtbetrag ist am gleichen Veranstaltungstag in bar fällig, außer die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag entsprechend geregelt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, irgendwelche Abzüge vorzunehmen.
  6. Zahlungsbedingungen
    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Mystique sofort ohne Abzug zahlbar. Eine Barzahlung vor Ort ist nach vorheriger Absprache gegen Ausstellung einer Quittung möglich. Eine Zahlung gilt erst dann als Erbracht, sobald ein Zahlungseingang erfolgt ist und Mystique über den Betrag verfügen kann. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer gesetzten Frist, ist Mystique berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten.
  7. Versicherung
    Bei größeren Veranstaltungen erfolgt die Versicherung im Regelfall durch den Veranstalter. Ich bin durch eine Künstlerberufshaftpflichtversicherung abgesichert. Für eventuelle Feuerwehr- oder Polizeieinsätze ist der Veranstalter zuständig und dafür mögliche Kosten sind vom Veranstalter zu bezahlen.
  8. Haftung
    Der Vertragspartner haftet für Diebstahl und Beschädigung von meinem Eigentum während der Lagerung/ in der Garderobe vor, während und nach dem Auftritt. Entfällt der Auftritt durch Absage des Vertragspartner, so zahlt er die vereinbarte Gage als Konventionalstrafe.
  9. Stornierung - Rücktritt durch den Kunden/Auftraggeber
      - Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Mystique unverzüglich über den Rücktritt in schriftlicher Form zu informieren.   - Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Mystique nicht zu verantworten hat, stellt Mystique Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin unter Umständen andere Aufträge abgelehnt wurden.
  10. Beschwerden / Reklamation
    Reklamationen sind unverzüglich, noch während der Durchführung der Leistung, mitzuteilen, um eine sofortige objektive Feststellung der Beanstandung und Abstellen dieser zu ermöglichen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
  11. Fotos / Publizierung
    Für Foto- und Videoaufnahmen stehe ich gerne vor bzw. nach dem Auftritt zur Verfügung. Fotos für den privaten Gebrauch dürfen gemacht werden, jedoch ist die Verbreitung in Sozialen Medien immer nur mit der Nennung von „Mystique“ erlaubt. Je ein Belegexemplar der über die Veranstaltung erschienenen Berichtserstattung wird mir zur Verfügung gestellt. Bildmaterial für Plakat- und Werbeflyer kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Freigabe gilt einmalig und ausschließlich für den gebuchten Auftritt.
  12. Datenschutz und Geheimhaltung
    Mystique speichert notwendige personenbezogene Kundendaten. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss hierzu sein Einverständnis. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Mystique verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

Feuershow
  1. Angebot/ Vertrag
    Mit Abschluss eines schriftlichen Vertrags auf dem Papier oder per Email wird die Buchung der Feuershow verbindlich. Hierbei werden Ort, Datum, Vertragspartner, Gage, usw. festgelegt. Künstlerische Darbietungen entwickeln sich über längere Zeit hinweg weiter und kleine Änderungen sind zur Verbesserung der Performance und verändern die Show nicht im Wert. Beide Parteien verpflichten sich mit Abschluss des Vertrags, sich nach besten Möglichkeiten für die erfolgreiche Aufführung der Feuershow zu bemühen.
  2. Die Show
    Ich treffe in der Regel 1,5-2,5 Stunden vor dem Auftritt (wenn im Vertrag nicht anders geregelt) am Veranstaltungsort ein. Je nach gebuchter Leistung ist eine Vorbereitungszeit eingeplant. Zur Vorbereitung der Feuershow benötige ich einen Platz von mind. 12qm der bestenfalls nicht von Publikum oder Zuschauern eingesehen werden kann. Bei einem minutiös geplanten Ablauf einer Veranstaltung halte ich natürlich den genauen Zeitplan ein. Eine Vorbesprechung ist dann unbedingt notwendig (evtl. auch mit Vor-Ort-Termin). Erfahrungsgemäß gibt es im Ablauf einer Veranstaltung zeitliche Verschiebungen. Dabei ist es problemlos möglich, meinen Auftrittstermin im vereinbarten Rahmen nach hinten zu verschieben. Das zeitliche Vorziehen ist durch eine lange Vorbereitungsphase eher schwierig, kurzfristig sogar unmöglich. Mehrere Auftritte an einem Auftrittstag können gebucht werden. Bei größeren Veranstaltungen benötige ich eine entsprechend leistungsfähige Musik- bzw. Beschallungsanlage mit einem USB-Anschluss oder einem Anschluss für Audio-Kabel 2,5mm Stereo-Stecker auf 2 Cinch-Stecker für das Abspielen meiner Musik.
  3. Sicherheit
    Der vereinbarte Bühnenbereich muss vollständig verfügbar sein. Es dürfen keine Beleuchtungs- und Dekorationsgegenstände (insbesondere leicht entflammbare) in den Auftrittsraum ragen. Auf der Bühne müssen Kabel, Instrumente etc. aus Sicherheitsgründen vor der Feuershow entfernt werden. Rauchmelder und Sensoren für Sprinkleranlagen müssen in der Zeit der Feuershow bei Indoorauftritten deaktiviert werden! Während der Show darf kein Publikum die Showfläche betreten oder überqueren. Sind bei der Veranstaltung die Gegebenheiten anders als vorab besprochen bzw. vereinbart und besteht ein Sicherheitsrisiko für mich oder das Publikum während der Show, behalte ich mir vor, den Auftritt sicherheitstechnisch anzupassen oder ganz abzusagen. Dies ist das Äußerste und dient ausschließlich der Sicherheit. In diesem Falle werden Gage und Auslagenersatz trotzdem fällig!Geeignete Löschmittel wie Löschdecke und Feuerlöscher gehören zu meiner Grundausstattung und sind immer mit vor Ort.
  4. Unfall / Krankheit
    Sollte ich durch Unfall oder Krankheit die Feuershow nicht durchführen können, so wird für den Vertragspartner (falls möglich) umgehend einen Ersatz gestellt oder mit dem Einverständnis des Vertragspartner ein Ersatztermin festgelegt. Ein Schadensersatz vom Vertragspartner kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attestes oder Polizeibericht vorgelegt werden kann und das auch nur in der Höhe des vereinbarten Auftritthonorars.
  5. Wetter
    Feuershows Outdoor führe ich bei allen Temperaturen, Schnee und bis zu einem gewissen Grad auch bei Regen durch. Bei starken Niederschlägen bin ich allerdings darauf angewiesen, auf Besserung zu warten. Bin ich bereits vor Ort und kommt es auf Grund der Wetterverhältnissen nicht zum Auftritt (was hoffentlich nicht vorkommt) erlaube ich mir 50% der Gage sowie die Fahrtkosten als Auslagenersatz zu berechnen. Fällt nur ein einzelner Auftritt eines Auftrittstages wegen extrem widrigen Wetterverhältnissen aus, ist die Gage trotzdem in vollem Umfang zu verrechnen. Entscheidungen über das Aussetzen einer Show aus Witterungsgründen werden gemeinsam mit dem Vertragspartner bzw. einem berechtigten Vertreter getroffen. Die Einschätzung der Wetterlage auf Bezug der Sicherheit der Show obliegt mir als Künstler.
  6. GEMA / KSK
    Anfallende Gebühren der GEMA oder Künstlersozialkasse übernimmt der Veranstalter. Falls vom Veranstalter die GEMA nicht pauschal abgerechnet wird, erhält er von mir gerne eine Liste der Titel, die ich in der Show verwende.
  7. Beschwerden / Reklamation
    Beschwerden, Reklamationen und Bedenken müssen immer vor Ort mitgeteilt werden, solange der Auftritt noch nicht abgeschlossen ist.Das Gefallen der Inszenierung ist immer Geschmackssache und situationsbedingte Improvisationen können vorkommen, daher ist bei Nichtgefallen kein Preisnachlass möglich.
  8. Stornierung
    Die Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Sollte der Vertragspartner irrtümlicherweise eine Doppelbuchung bei einem anderen Künstler getätigt haben, ist dies sein Risiko und führt trotzdem zur Zahlung des gesamten Auftritthonorars ohne jegliche Abzüge. Im Falle einer kurzfristigen Absage durch den Vertragspartner, behalte ich mir vor, eine Vertragsstrafe zu berechnen. Hierbei gelten folgende Fristen:
      - bei Rücktritt bis zu 5 Wochen vor dem Event-Termin: 30% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor dem Event-Termin: 60% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Event-Termin: 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird das gesamte vertraglich vereinbarte Entgelt fällig
    Gerne kann der Termin auch entsprechend verschoben werden, sofern dies terminlich möglich ist.
  9. Fotos / Publizierung
    Für Foto- und Videoaufnahmen stehe ich gerne vor bzw. nach dem Auftritt zur Verfügung. Mitschnitte von Ton- und Bildträgern während der Show ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung meinerseits gestattet. Je ein Belegexemplar der über die Veranstaltung erschienenen Berichtserstattung wird mir zur Verfügung gestellt. Bildmaterial für Plakat- und Werbeflyer kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Die Freigabe gilt einmalig und ausschließlich für den gebuchten Auftritt.

Stelzenlauf
  1. Angebot/ Vertrag
    Mit Abschluss eines schriftlichen Vertrags auf dem Papier oder per Email wird die Buchung des Walkacts verbindlich. Hierbei werden Ort, Datum, Vertragspartner, gebuchte Dienstleistung, gebuchtes Kostüm/Charakter, Gage, usw. festgelegt. Künstlerische Darbietungen entwickeln sich über längere Zeit hinweg weiter und kleine Änderungen sind zur Verbesserung der Performance und verändern die Show nicht im Wert. Beide Parteien verpflichten sich mit Abschluss des Vertrags, sich nach besten Möglichkeiten für die erfolgreiche Durchführung des Walkacts zu bemühen.
  2. Der Walkact
    Ich treffe in der Regel 1,5-2,5 Stunden vor dem Auftritt (wenn im Vertrag nicht anders geregelt) am Veranstaltungsort ein. Je nach gebuchter Leistung ist eine Vorbereitungszeit eingeplant (Schminken und Umziehen). Bei Buchung von einem Walkact muss eine Umkleidemöglichkeit gegeben sein. Bei einem minutiös geplanten Ablauf einer Veranstaltung halte ich natürlich den genauen Zeitplan ein. Eine Vorbesprechung ist dann unbedingt notwendig (evtl. auch mit Vor-Ort-Termin). Erfahrungsgemäß gibt es im Ablauf einer Veranstaltung zeitliche Verschiebungen. Dabei ist es problemlos möglich, meinen Auftrittstermin im vereinbarten Rahmen nach hinten zu verschieben. Das zeitliche Vorziehen ist durch eine lange Vorbereitungsphase eher schwierig, kurzfristig sogar unmöglich. Mehrere Auftritte an einem Auftrittstag können gebucht werden.
    Walkact = Auftritte jeweils zwischen 30 bis max. 60min
    Mindestens 30min Pause zwischen den Walkacts
    Maximal 4 Auftritte am Tag zu je 60min (weitere Auftritte nur nach Absprache)
    Zwischen Walkact und Feuershow müssen mindestens 2 Stunden liegen (zum Abschminken, Umziehen und Vorbereiten der Feuershow)
  3. Garderobe
    Beim gebuchtem Walkact muss eine Garderobe oder Umkleidemöglichkeit vorhanden sein.
  4. Unfall / Krankheit
    Sollte ich durch Unfall oder Krankheit den Walkact nicht durchführen können, so wird für den Vertragspartner (falls möglich) umgehend einen Ersatz gestellt oder mit dem Einverständnis des Vertragspartner ein Ersatztermin festgelegt. Ein Schadensersatz vom Vertragspartner kann nur dann geltend gemacht werden, wenn kein schriftlicher Nachweis in Form eines Attestes oder Polizeibericht vorgelegt werden kann und das auch nur in der Höhe des vereinbarten Auftritthonorars.
  5. Wetter
    Bei Schnee, Eis und starkem Regen ist ein Walkact Outdoor nicht möglich. Bin ich bereits vor Ort und kommt es auf Grund der Wetterverhältnissen nicht zum Auftritt (was hoffentlich nicht vorkommt) erlaube ich mir 50% der Gage sowie die Fahrtkosten als Auslagenersatz zu berechnen. Fällt nur ein einzelner Auftritt eines Auftrittstages wegen extrem widrigen Wetterverhältnissen aus, ist die Gage trotzdem in vollem Umfang zu verrechnen. Entscheidungen über das Aussetzen eines Walkacts aus Witterungsgründen werden gemeinsam mit dem Vertragspartner bzw. einem berechtigten Vertreter getroffen. Die Einschätzung der Wetterlage auf Bezug der Sicherheit des Walkacts obliegt mir als Künstler.
  6. Stornierung
    Die Stornierung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Sollte der Vertragspartner irrtümlicherweise eine Doppelbuchung bei einem anderen Künstler getätigt haben, ist dies sein Risiko und führt trotzdem zur Zahlung des gesamten Auftritthonorars ohne jegliche Abzüge. Im Falle einer kurzfristigen Absage durch den Vertragspartner, behalte ich mir vor, eine Vertragsstrafe zu berechnen. Hierbei gelten folgende Fristen:
      - bei Rücktritt bis zu 5 Wochen vor dem Event-Termin: 30% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor dem Event-Termin: 60% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Event-Termin: 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird das gesamte vertraglich vereinbarte Entgelt fällig
    Gerne kann der Termin auch entsprechend verschoben werden, sofern dies terminlich möglich ist.

Mystique's Kinderschminken
  1. Mitwirkungspflicht des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hinzuweisen, dass es sich beim Programm von „Mystique's Kinderschminken“ um ein Unterhaltungsangebot für Kinder handelt und nicht um Betreuung oder Beaufsichtigung der Kinder. Die Aufsichtspflicht während der Leistungserbringung durch „Mystique's Kinderschminken“ liegt bei den Eltern bzw. dem Kunden.

    Der Kunde stellt den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsfläche/Räume und ggf. Strom- und Wasseranschlüsse.

    Zugangsberechtigung und Parkausweise werden vom Kunden zur Verfügung gestellt.

    Einzelheiten sind im Angebot bzw. Vertrag geregelt. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass (insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen) potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

  2. Stornierung - Rücktritt durch den Kunden
    Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er „Mystique's Kinderschminken“ unverzüglich über den Rücktritt in schriftlicher Form zu informieren.

    Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die „Mystique's Kinderschminken“ nicht zu verantworten hat, stellt „Mystique's Kinderschminken“ Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin unter Umständen andere Aufträge abgelehnt wurden.
    Die Stornogebühren betragen:
      - bei Rücktritt bis zu 5 Wochen vor dem Event-Termin : 30% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor dem Event-Termin : 60% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Event-Termin : 75% des vertraglich vereinbarten Entgelts
      - bei einem Rücktritt von weniger als 10 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird das gesamte vertraglich vereinbarte Entgelt fällig.
  3. Haftungsausschluss
    „Mystique's Kinderschminken“ ist grundsätzlich haftpflichtversichert. Die Haftung für Material- und Sachschaden oder Verlust von Eigentum wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Teilnahme am Kinderschminken erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Die Aufsichtspflicht für die Kinder liegt während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden/Auftraggeber. „Mystique's Kinderschminken“ übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt „Mystique's Kinderschminken“ keine Verantwortung für Schäden oder Unfällen auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar in Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen.
 
 
Jennifer Ochs | 73054 Eislingen / Fils | 0152 05 39 78 61